AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. 4Ward-Performance (AGB)

§ 1 Präambel
(1) Die Firma 4Ward-Performance, Geschäftsführer Sebastian Brehmer, Oestringer Straße 1b, 26452, Sande, wird im Folgenden „4WP“ genannt. Käufer, Kunden und sonstige Geschäftspartner von 4WP werden im Folgenden „Kunden“ genannt.
4WP bietet Chiptuning (Kennfeldoptimierung) und alle damit in Verbindung stehen Arbeiten an, die sich softwareseitig über Umprogrammierung des Motorsteuergerätes realisieren lassen.. Die vom Kunden gewünschte(n) Modifikation(en) sind im öffentliche Straßenverkehr nicht zulässig, es sei denn, es wird gesondert auf legale Nutzung im Straßenverkehr hingewiesen. Dabei ist dem jeweiligen Kunden von 4WP bekannt, dass alle Modifikationen die von 4WP erworben werden bei einer technischen Prüfstelle vorgeführt und per Einzelabnahme bzw. Sonderabnahme abgenommen werden müssen. Für die technische Abnahme, sowie deren Realisierbarkeit überhaupt ist 4WP nicht zuständig.
(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von 4WP erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Vorliegen von eigenen Bedingungen des Kunden wird diesen ausdrücklich widersprochen, eines ausdrücklichen Widerspruchs von 4WP bedarf es nicht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von 4WP vorab schriftlich bestätigt wurden.
(3) Bezieht sich ein Vertrag auf die Lieferung bzw. die Änderung von Software, werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers zusätzlich mit vereinbart. Der Kunde ist für die Kenntnisnahme von jeweiligen Beschränkungen und Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller selbst verantwortlich.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss
(1) Die Angebote von 4WP sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Bei den auf der Internetseite www.4ward-performance.de stehenden Angeboten handelt es sich jeweils um Aufforderungen an den Kunden, ein Angebot zu machen. Äußert ein Kunde daraufhin ein Kaufangebot, so steht 4WP es frei, dies anzunehmen.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich von 4WP bestätigt wurden. Werden bestimmte Eigenschaften nicht ausdrücklich vereinbart, so liefert 4WP Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- und unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist 4WP berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.

§ 3 Widerrufsrecht
(1) Soweit der Kunde eine individuell für sein Fahrzeug geänderte Software kauft, oder das Kaufprodukt in das Kraftfahrzeug des Kunden verbaut wurde, steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu, da es sich um eine individuell für ihn hergestellte Leistung handelt.
(2) Soweit der Kunde eine sonstige Sache bei 4WP kauft, gilt das Verbraucherwiderrufsrecht nach BGB. Danach hat der Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde an 4WP Oestringer Sraße 1B, 26452 Sande, Niedersachsen mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(3) Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat 4WP dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei 4WP eingegangen ist. 4WP kann die Rückzahlung verweigern, bis 4WP die Waren vom Kunden zurück erhalten hat.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er 4WP über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an 4WP zurückzusenden oder zu übergeben. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

§ 4. Lieferung, Leistungszeit
(1) Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform gegenüber 4WP erklärt werden. Wurde kein Liefertermin vereinbart, so bedarf es vor der Nachfristsetzung zunächst einer angemessenen Lieferfrist.
(2) 4WP steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert berechnet werden können. Fälle höherer Gewalt (insbesondere Krankheit, starke Unwetter, Naturkatastrophen und Brand) entheben 4WP von der Lieferpflicht.
(3) Der Versand erfolgt ausschließlich nach Deutschland, außer dieses wurde schriftlich mit dem jeweiligen Kunden anders vereinbart.

§ 5. Warenrücknahmen und Rücklieferungen
(1) Bei Lieferung von individuell für den Kunden modifizierten Daten für Motorsteuergeräte sowie modifizierte Steuergeräte an sich (insbesondere Software, Tuningfiles oder Tuning-Dateien), die dem Zweck der Modifikation von Motoren dienen, erfolgt die Lieferung des Produktes immer unter dem Gesichtspunkt einer eigens für den Kunden individuell entwickelten Sonderanfertigung, deren Umtausch bzw. Rückgaberecht hiermit grundsätzlich ausgeschlossen wird.
(2) Eine Warenrücknahme von sonstigen Produkten ist nur möglich, wenn diese nicht individuell für den Kunden angefertigt wurden und wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung auf Mangelfreiheit der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Kunden 15 % des Warenwerts, aber mindestens 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
(3) Im Übrigen gilt hinsichtlich einer Kündigung das gesetzliche Recht.

§ 6. Preise, Preisänderungen
Den Lieferungen und Leistungen von 4WP liegen die in der auf der Internetseite (www.4ward-performance.de) von 4WP befindlichen Preisliste festgelegten Preise zugrunde. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Alle Preise sind nach Kleingewerbe- Regelung gemäß § 19 UStG (1) Netto. Somit wird auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

§ 7. Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen seit Rechnungsdatum vom Kunden zu begleichen. 4WP ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauskasse abhängig zu machen oder die Ware gegen Nachnahme zu liefern. Macht die 4WP hiervon Gebrauch, teilt sie dies dem Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Eingang der Bestellung mit. Erfolgt die Vorauszahlung sodann nicht innerhalb einer von 4WP gesetzten Frist, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
(2) Gerät der Kunde einmal in Zahlungsverzug, so ist 4WP berechtigt, sämtliche Forderungen als sofort fällig zu stellen. Eine Aufforderung zur Zahlung erfolgt nicht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist 4WP zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind – sofern der Kunde ein Unternehmer ist - mit derzeit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen nebst einer Verzugspauschale von 40 €. Gegenüber einem Verbraucher sind fällige Geldforderungen mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
(3) Zahlungen werden stets zunächst auf Zinsen und dann auf die älteste Schuld verrechnet.

§ 8. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung
(1) Alle Lieferungen seitens 4WP erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsverbindungen mit 4WP getilgt hat.
(2) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für 4WP als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne 4WP zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für 4WP grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er 4WP bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für 4WP. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware.
(3) Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an 4WP ab.
(4) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
(5) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird 4WP auf Wunsch des Kunden nach Wahl von 4WP einen Teil des Sicherungsrechtes freigeben.
(6) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die im Eigentum von 4WP stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an 4WP abgetreten. 4WP nimmt diese Abtretung an.

§ 9. Gewährleistung, Schadensersatz
(1) Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bzw. sie erlischt, wenn der Liefergegenstand vom Kunden oder von einem Dritten verändert oder bearbeitet wurde, oder wenn Mängel ohne Zustimmung von 4 WP beseitigt werden, wenn diese in Fahrzeuge oder Teile eingesetzt werden, die im Rennsport oder entsprechenden Wettbewerben und sonstigen Veranstaltungen eingesetzt werden, sowie für den Fall, dass der Einbau des Liefergegenstandes außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird. Werden gelieferte Teile in ein Kraftfahrzeug eingebaut und ist hierfür eine Betriebserlaubnis oder Abnahme erforderlich, so leistet 4WP für die Erteilung und die Nichterteilung keine Gewähr.
(2) Bei von 4WP gelieferter Software haftet 4WP nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten.
(3) Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilität übernimmt 4WP nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von 4WP bezogen wurden.
(4) Im Übrigen haftet 4WP, mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, hinsichtlich Sachschäden nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet 4WP nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
(5) Aufwendungen des Kunden im Zuge der Nachbesserung sind nicht zu ersetzen.
(6) Die Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels bleiben unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers gegen den Lieferanten).
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

§ 10. Haftung für Folgeschäden, Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht, Hinweise
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von 4WP angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Diese Veränderungen und Auswirkungen stellen ausdrücklich keine Mängel bzw. Schäden dar.
(2) Für Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet 4WP nur insoweit, als sie durch von 4WP eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende, Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet 4WP damit ausdrücklich nur für solche direkten Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Die Haftung für weitere Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(2) 4WP weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Ansprüche des Kunden gegen 4WP wegen Verlustes einer Garantie- oder Gewährleistung sind ausgeschlossen.
(3) Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Kunden muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Kunden. Ansprüche gegen 4WP wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn 4WP hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.
(4) Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung insbesondere bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Kunde ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt 4WP insoweit von jeder Haftung frei.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, seine eigenen Kunden im Falle einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

§ 11. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
(1) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
(3) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen 4WP und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Erfüllungsort und Zahlungsort ist Sande, Niedersachsen, Deutschland. Für Streitigkeiten vor dem Amtsgericht ist das Amtsgericht Jever, für Streitigkeiten vor dem Landgericht das Landgericht Oldenburg zuständiges Gericht.

Stand: 15. Dezember 2017